ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VON REGOORT B.V.
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VON REGOORT B.V., GRIENDWERKERSSTRAAT 11, 3334 KB ZWIJNDRECHT,
AB HIER: REGOORT B.V.
1. ALLGEMEIN
1.1 Die folgenden Bedingungen gelten für alle Angebote von und Aufträge für Regoort B.V. für den Verkauf und die Lieferung von Produkten (ab hier: Produkte) von Regoort B.V. und alle diesbezüglich mit Regoort B.V. getroffenen Vereinbarungen.
1.2 Die Gültigkeit von Bedingungen der Gegenseite oder des Auftraggebers (ab hier: Käufer) von Regoort B.V. wird hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
1.3 Der Käufer kann sich lediglich auf von diesen AGB abweichenden Bedingungen berufen, wenn diese zuvor von Regoort B.V. schriftlich akzeptiert wurden.
1.4 Eine Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen im Rahmen später mit Regoort B.V. getroffener Vereinbarungen wird nach erteilter Zustimmung zu den vorliegenden Bedingungen stillschweigend vorausgesetzt.
2. PREISE, ANGEBOTE UND AUFTRÄGE
2.1 Alle von Regoort B.V. zur Verfügung gestellte Preislisten und Angebote sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermeldet, vollkommen freibleibend.
2.2 Aufträge und Änderungen davon sind für Regoort B.V. erst nach schriftlicher Bestätigung oder Auftragsannahme durch Regoort B.V. bindend.
3. SICHERHEITSLEISTUNG
3.1 Regoort B.V. behält sich das Recht vor, vor der Lieferung oder im Rahmen der Lieferung eine ihrer Ansicht nach ausreichende Absicherung in jedweder Form über die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung seitens des Käufers zu verlangen. Sollte der Käufer die von Regoort B.V. verlangte Sicherheitsleistung verweigern, hat Regoort B.V. das Recht eine bereits getroffene Vereinbarung über die Vertragserfüllung, für die diese Absicherung verlangt wurde, mit einer einfachen Mitteilung an den Käufer ganz oder teilweise aufzulösen.
4. LIEFERUNG UND RISIKO
4.1 Die von Regoort B.V. genannten Lieferzeiten sind Schätzwerte.
4.2 Regoort B.V. behält sich grundsätzlich das Recht auf Teillieferungen vor.
4.3 Bei Lieferung von Produkten mit einem Wert von über €250,00 netto exkl. MwSt. Werden die Kosten für den Transport an einen vom Käufer genannten Ort innerhalb der Niederlande von Regoort B.V. getragen. In allen anderen Fällen sind die Lieferkosten vom Käufer zu tragen. Für den Pallettenversand gelten besondere Tarife.
4.4 Das Risiko für den Transport der Waren – einschließlich Retourensendungen – trägt grundsätzlich der Käufer.
4.5 Sollte der Käufer die Abholung oder Annahme der bestellten Produkte verweigern, wird Regoort die Produkte auf Kosten des Käufers im eigenen Warenlager oder anderweitig lagern und drei Monate lang für den Käufer verfügbar halten. Die Lagerkosten betragen mindestens 10% des Nettowertes der gelagerten Produkte pro Monat oder anteilig. Das Risiko für die Produkte während der Lagerzeit trägt der Käufer.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1. Alle von Regoort B.V. gelieferten Produkte bleiben solange Eigentum von Regoort B.V. bis zum Moment der vollständigen Erfüllung der Forderungen von Regoort B.V. im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung und/oder früherer oder späterer Vereinbarungen der gleichen Art einschließlich Schäden, Kosten und Zinsen, durch den Käufer. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht auf die Produkte zu.
6. REKLAMATIONEN UND GARANTIE
6.1 Als Reklamationen werden alle Beschwerden des Käufers hinsichtlich der Menge, Qualität und/oder des Zustandes der gelieferten Produkte bezeichnet.
6.2 Reklamationen können nur geltend gemacht werden, wenn sie schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum bei Regoort B.V. gemeldet werden.
6.3 Betrifft die Reklamation unsichtbare oder anderweitig nicht sofort feststellbare Mängel, ist eine Reklamation abweichend vom vorausgehenden Punkt auch noch bis drei Monate nach Rechnungsdatum möglich.
6.4 Geringe und im Handel als zulässig betrachtete oder technisch unvermeidbare Abweichungen bei Menge, Qualität, Maßen und Verarbeitung stellen keine Grundlage für Reklamationen wie in den vorausgehenden Punkten gemeint dar.
6.5. Eine Reklamation betreffend bestimmter Produkte hat keinen Einfluss auf die Abwicklung und Bezahlung anderer bereits gelieferter oder noch zu liefernder Produkte.
6.6 Die Garantie, welche Regoort B.V. auf mangelhafte oder bezüglich Erscheinungsbild und Qualität vom Käufer zu Recht abgelehnter Produkte gibt, erstreckt sich in keinem Fall weiter als bis zu der Garantie, auf die sich Regoort B.V. im Verhältnis zum Hersteller der abgelehnten Produkte berufen kann.
6.7 Im Falle einer gerechtfertigten Reklamation ist Regoort B.V. angehalten dazu, nach seiner Wahl entweder vom gesamten oder anteiligen Kauf durch Erstattung des Kaufpreises oder Austausch der mangelhaften Produkte zurückzutreten
7. VERANTWORTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Die Verantwortung von Regoort B.V. in Zusammenhang mit etwaigen Mängeln der von ihnen gelieferten Produkte ist beschränkt auf die Erfüllung der im vorausgehenden Absatz beschriebenen Garantie.
7.2 Regoort B.V. ist nicht zur Bezahlung von ersatzhalber erfolgendem oder ergänzendem Schadenersatz verpflichtet, es sei denn falls und soweit der erfolgte Schaden durch Vorsatz oder grobe Schuld von Regoort B.V. oder eines ihrer Mitarbeiter erfolgte. Vorbehaltlich eines Vorsatzes von Regoort B.V. selbst ist eine Verantwortungsübernahme von Regoort B.V. für Firmen-, Folge- oder indirekte Schäden grundsätzlich ausgeschlossen.
7.3 In allen Fällen, in denen Regoort B.V. zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist, wird dieser nie höher als nach ihrer Wahl sein, es sei denn der Rechnungswert der gelieferten Produkte, durch die oder in Zusammenhang mit denen der Schaden verursacht wurde, oder der Schaden durch eine Versicherung von Regoort B.V. der Betrag durch das Versicherungsunternehmen erstattet wird.
7.4 Jede Forderung gegen Regoort B.V. außer denen, die von Regoort B.V. anerkannt wurden, verfallen nach einer Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Entstehen der Forderung.
7.5 Verantwortungsbeschränkende, ausschließende oder feststellende Bedingungen, die in Zusammenhang mit den gelieferten Produkten durch Lieferanten oder Subunternehmer von Regoort B.V. Regoort B.V. vorgeworfen werden können, können von Regoort B.V. auch dem Käufer vorgeworfen werden.
7.6 Die Arbeitnehmer von Regoort B.V. oder von Regoort B.V. zur Ausführung der Vereinbarung eingeschalteten Hilfspersonen können sich gegenüber dem Käufer auf alle in der Vereinbarung festgehaltenen Rechtsmittel berufen als seien sie selbst Vertragspartei.
7.7 Der Käufer wird Regoort B.V., seine Mitarbeiter und die zur Ausführung der Vereinbarung eingeschalteten Hilfspersonen von jedem Anspruch von Dritten in Verband mit der Ausführung der Vereinbarung durch Regoort B.V. freistellen, insofern die Ansprüche höher oder anders sind als die Ansprüche, die der Käufer gegenüber Regoort B.V. geltend machen kann.
8. HÖHERE GEWALT
8.1 Mobilmachung, Krieg, Kriegsgefahr, Kontingentierung oder andere Regierungsmaßnahmen, Arbeitskampfmaßnahmen, Verkehrsbehinderungen, Feuer oder andere unvorhergesehene Umstände aufgrund denen Regoort die bestellten Produkte nicht oder nicht rechtzeitig liefern kann, werden von Regoort B.V. als höhere Gewalt betrachtet. Im Falle von höherer Gewalt behält sich Regoort B.V. das Recht vor, von der Vereinbarung mit dem Käufer ganz oder teilweise durch eine einfache schriftliche Mitteilung an den Käufer zurückzutreten.
8.2 Zu einer solchen Auflösung der Vereinbarung ist Regoort B.V. ebenfalls berechtigt, wenn Dritte, von denen eine Abhängigkeit bei der Ausführung der Vereinbarung mit dem Käufer besteht, aus welchen Gründen auch immer ihre Verpflichtungen gegenüber Regoort B.V. nicht nachkommen können.
9. BEZAHLUNG
9.1 Wurde nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart, müssen Bezahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
9.2. Hat der Käufer den Rechnungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist beglichen, befindet er sich in Zahlungsverzug ohne dass dazu eine nähere Erklärung erforderlich ist.
9.3 Erfolgt keine rechtzeitige Begleichung des Rechnungsbetrag durch den Käufer, ist er mit Beginn des Datums, zu dem er sich gemäß des vorausgehenden Punktes in Zahlungsverzug befindet, zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 1% pro Monat oder anteilig, solange der Zahlungsverzug anhält, an Regoort B.V. verpflichtet.
9.4 Ist der Käufer mit einer Zahlung an Regoort B.V. in Verzug geraten, können alle anderen Forderungen von Regoort B.V. an den Käufer unmittelbar fällig werden, ohne dass eine nähere Erklärung erforderlich ist. Ab dem Tag der Fälligkeit ist der Käufer zur Zahlung von Zinsen auf den geforderten Betrag beruhend auf den Bestimmungen des vorausgehenden Artikels an Regoort B.V. verpflichtet.
9.5 Der Käufer nimmt vom Recht auf einen Vergleich Abstand.
9.6 Alle gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten in Verband mit dem Einziehen der Forderungen vom Käufer, werden diesem zu Lasten gelegt. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15% der geforderten Summe.
10. AUFLÖSUNG
10.1 Sollte der Käufer seinen aus einer mit Regoort B.V getroffenen Vereinbarung entstandenen Verpflichtungen auch im Falle eines Konkurses oder eines Insolvenzverfahrens, Stilllegung oder Liquidation seines Unternehmens nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommen, wird der Käufer von Rechts wegen als in Zahlungsverzug betrachtet, ohne dass es dazu einer näheren Erklärung bedarf. Regoort B.V. ist dann berechtigt, die mit dem Käufer geschlossenen Vereinbarungen ohne gerichtliche Hilfe aufzulösen, während für die von Regoort B.V. bereits übermittelten Leistungen Bezahlung, sowie Schadensersatz, Kosten und Zinsen gefordert werden können, die im Folge der nicht erfolgten Leistungen des Käufers und durch die Auflösung der Vereinbarung seitens Regoort B.V. entstanden sind.
11. STREITFÄLLE UND RECHTSSTAND
11.1 Alle zwischen den Parteien entstehenden Streitfälle werden ausschließlich durch einen befugten Richter in Rotterdam behandelt, es sei denn, dass Regoort B.V. einem anderen befugten Richter den Vorzug gibt.
11.2 Alle mit Regoort B.V. getroffenen Vereinbarungen unterliegen niederländischem Recht.


